Stationäre Kuren
Besonderheiten der stationären Behandlung

Reicht eine ambulante Kur nicht aus, dann kann die Krankenkasse oder der sonst zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bewilligen. Hierbei werden vom Leistungsträger die Kosten übernommen. Die Selbstbeteiligung beträgt im allgemeinen 10,- EUR pro Tag. Für Personen, denen die Zuzahlung nicht möglich ist, oder eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, sind Härtefall-Regelungen getroffen. Unter einer bestimmten Einkommensgrenze entfallen die Zuzahlungen. Hierüber geben die Krankenkassen nähere Auskünfte.

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