Stationäre Kuren |
| Besonderheiten der stationären Behandlung Reicht eine ambulante Kur nicht aus, dann kann die Krankenkasse oder der sonst zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bewilligen. Hierbei werden vom Leistungsträger die Kosten übernommen. Die Selbstbeteiligung beträgt im allgemeinen 10,- EUR pro Tag. Für Personen, denen die Zuzahlung nicht möglich ist, oder eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, sind Härtefall-Regelungen getroffen. Unter einer bestimmten Einkommensgrenze entfallen die Zuzahlungen. Hierüber geben die Krankenkassen nähere Auskünfte. |