Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)


EU-Dienstleistungsrichtlinie


Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt) in der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Porschdorf, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna

Behördlicher Ansprechpartner für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie:
Bürgeramt
Dresdner Str. 3
01814 Bad Schandau
Telefon: 03 50 22 / 50 10
Fax: 03 50 22 / 50 11 41

Bitten senden Sie uns Ihre Anträge (inkl. Anlagen) in einem der folgenden Dateiformate: rtf / .doc / .pdf / .jpg / .tif
Dateianhänge, welche ausführbare Dateien enthalten werden nicht bearbeitet.


Verwaltungsverfahren EU-DLR

Die Zuständigkeit der Verwaltungsverfahren liegt bei der erfüllenden Gemeinde, Stadt Bad Schandau, für Bad Schandau, Porschdorf, Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna.


Informationen, Formulare usw. zu den Verwaltungsverfahren EU-DLR erhalten Sie über nachfolgenden Link.

Verwaltungsverfahren EU-DLR