EU-Dienstleistungsrichtlinie |
Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt) in der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna
Behördlicher Ansprechpartner für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie:
Bürgeramt
Dresdner Str. 3
01814 Bad Schandau
Telefon: 03 50 22 / 50 10
Fax: 03 50 22 / 50 11 41
Bitten senden Sie uns Ihre Anträge (inkl. Anlagen) in einem der folgenden Dateiformate: rtf / .doc / .pdf / .jpg / .tif
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Verwaltungsverfahren EU-DLR
Die Zuständigkeit der Verwaltungsverfahren liegt bei der erfüllenden Gemeinde, Stadt Bad Schandau, für Bad Schandau, Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna.
Informationen, Formulare usw. zu den Verwaltungsverfahren EU-DLR erhalten Sie über nachfolgenden Link.
Verwaltungsverfahren EU-DLR |