Allgemeinverfügung zur Waldbrandgefahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell hohen Waldbrandgefahr hat das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Wälder erlassen. Ziel ist es, das Risiko von Waldbränden zu minimieren und Besucher sowie Einsatzkräfte zu schützen. 

Ab sofort gelten im gesamten Landkreis – und damit auch im Nationalpark- und Erholungsgebiet rund um Bad Schandau – bis auf Widerruf folgende Regelungen:

  • Waldwege dürfen nicht verlassen werden.
  • Das Nutzen von Biwak-, Zelt- und Lagerplätzen sowie das Übernachten im Wald ist untersagt.
  • Das Mitführen feuergefährlicher Gegenstände und Stoffe wie Feuerzeuge, Streichhölzer, Gaskocher, Holzkohle oder Feueranzünder ist verboten.

Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. 

Wir bitten alle Einwohner und Gäste, die Regelungen zu beachten und mit ihrem verantwortungsvollen Verhalten dazu beizutragen, unsere einzigartige Natur zu schützen.

Weitere Informationen

Waldbrandgefahr 2026